Grundsätzlich werden Schülerinnen und Schüler mit allen Förderschwerpunkten (vgl. §19 , Abs.1-5 AO-SF) je nach Zuteilung durch die Verteilungskonferenz der Schulaufsicht aufgenommen.
Dennoch gibt es Kriterien, die bei der Beschulung im Gemeinsamen Lernen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden müssen. Folgende Fragen sind zu beantworten:
Ist der Schüler oder die Schülerin gruppenfähig im Sinne der Klassengröße?
Kann die etwaige medizinische Versorgung durch das Personal und die räumlichen Gegebenheiten sichergestellt werden?
Kann der Schüler oder die Schülerin sich in dem (noch) nicht barrierefreien Gebäude angemessen selbstständig bewegen, bzw. sind die möglicherweise notwendigen Hilfestellungen für die Schülerin/den Schüler und ihre/seine Lerngruppe tragbar?
Findet jede Schülerin/jeder Schüler eine/n ihrem/seinem Unterstützungsbedarf entsprechende/n Mitschüler/in (soziale Beziehungen)?
Unser Grundprinzip lautet: So viel gemeinsames Lernen wie möglich, so viel individuelle Förderung (ggf. auch in äußerer Differenzierung) wie nötig!
Momentan verfahren wir uns am Comenius-Gymnasium mithilfe unseres Farb-Systems. Das heißt, dass vor Klassen Arbeitsanweisungen, wie „Die Schülerinnen und Schüler im blauen/ grünen/ gelben/ roten/ violetten Bereich arbeiten mit…“ gegeben werden und auch intern im Kollegium entsprechend über die Schülerinnen und Schüler kommuniziert wird. Das hat zum einen den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf nicht hervorgehoben werden – es werden immer alle farbigen Bereiche einer Klasse angesprochen – zum anderen erinnert es alle Kolleginnen und Kollegen daran, welchen Bildungsabschluss der entsprechende Schüler/ die entsprechende Schülerin anstrebt. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, da dies von Fach zu Fach variieren kann. Die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in einer Klasse des Gemeinsamen Lernens stellen schließlich selten eine homogene Gruppe dar, in der alle denselben Abschluss anstreben.
Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bedürfen selbstverständlich – wie die Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsbereichs auch – der Leistungs- bzw. Förderdiagnostik. Wichtig ist jedoch, dass hier eben nicht die dem Bildungsgang des Gymnasiums zugeordnete Kompetenzen eingefordert werden können, sondern die Kompetenzen des jeweiligen Förderschwerpunktes bezogen auf den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand.
Alle notwendigen Berufsvorbereitenden Maßnahmen, wie Maßnahmen nach KAoA und KAoA-STAR, die Unterrichtsfächer Technik, Hauswirtschaft und Wirtschaft und Berufe (ab Klasse 7), Betriebs- und Langzeitpraktika, die Mitarbeit in einer Schülerfirma sowie eine Übergangsbegleitung werden den Schülerinnen und Schülern - orientiert an den strukturellen Voraussetzungen des Comenius-Gymnasiums und in Kooperation mit anderen Schulen (Realschule Datteln, Berufskolleg Ostvest, Berufskolleg Castrop-Rauxel) und der Agentur für Arbeit - angeboten.
Es bestehen verschiedene Kooperationen mit den umliegenden Schulen. So wird beispielsweise der Technik-Unterricht in den Räumlichkeiten der Realschule abgehalten und auch die Ruder-AG wird gemeinsam angeboten. Des Weiteren wechseln viele Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf nach dem zehnten Schuljahr in enger Begleitung und Absprache vom Comenius-Gymnasium zum gegenüberliegenden Berufskolleg Ostvest oder zum Berufskolleg Castrop-Rauxel in eine Ausbildungssvorbereitungsklasse. Mit der Schule Oberwiese gibt es bereits seit Jahrzenten eine Kooperation in Bezug auf diverse Projektwochen, Schulfeste, Wendo-Kurse und Experimentier-Tage. Mit den ortsansässigen Grundschulen wird insofern kooperiert, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Unterricht von mindestens einem Mitglied ihres zukünftigen Klassenteams beobachtet werden, bevor sie die Grundschule verlassen und auf das Comenius-Gymnasium wechseln. Es kommt also zu sehr regelmäßigen Hospitationen und zu einem regen Informationsaustausch.
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