Gemeinsames Lernen am Comenius

Gemeinsames Lernen - was ist das überhaupt?

Rahmenbedingungen

Grundsätzlich werden Schülerinnen und Schüler mit allen Förderschwerpunkten (vgl. §19 , Abs.1-5 AO-SF) je nach Zuteilung durch die Verteilungskonferenz der Schulaufsicht aufgenommen.

Dennoch gibt es Kriterien, die bei der Beschulung im Gemeinsamen Lernen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden müssen. Folgende Fragen sind zu beantworten:

Ist der Schüler oder die Schülerin gruppenfähig im Sinne der Klassengröße?

Kann die etwaige medizinische Versorgung durch das Personal und die räumlichen Gegebenheiten sichergestellt werden?

Kann der Schüler oder die Schülerin sich in dem (noch) nicht barrierefreien Gebäude angemessen selbstständig bewegen, bzw. sind die möglicherweise notwendigen Hilfestellungen für die Schülerin/den Schüler und ihre/seine  Lerngruppe tragbar?

Findet jede Schülerin/jeder Schüler eine/n ihrem/seinem Unterstützungsbedarf entsprechende/n Mitschüler/in (soziale Beziehungen)?

 

  • In der Regel werden in Klassen des Gemeinsamen Lernens maximal fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und maximal 25 Schülerinnen und Schüler insgesamt aufgenommen.
  • Die Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Sprache, die zielgleich unterrichtet werden, können auch in Parallelklassen unterrichtet werden. Über die Verteilung entscheiden Erprobungsstufenleitung und das Förderteam in Rücksprache mit der Schulleitung.​
  • Bei der Anmeldung können Eltern den Wunsch äußern, dass ihr Kind in die KdGL aufgenommen wird. An den Anmeldetagen erhalten sie und weitere interessierte Eltern hierzu gesonderte Beratungstermine. Sollte sich keine ausreichende Anzahl an interessierten Eltern finden oder es Bedenken seitens der Gymnasialeltern geben, so werden weitere Beratungsgespräche geführt. Dabei ist das Prinzip der Freiwilligkeit und Offenheit der KdGL ebenso zu beachten wie weitere Kriterien der Klassenzusammensetzung, die für alle Klassen gelten (Geschlechterverteilung, Gymnasialempfehlung, Fahrgemeinschaften, Wünsche der Kinder).
     

 

Räumliche Situation

  • An den Klassenraum einer jeden KdGL grenzt ein weiterer, durch eine Glasscheibe abgetrennter Differenzierungsraum an.
  • In dem Differenzierungsraum der KdGL stehen mehrere Tische, ein Schreibtisch mit Computer und Drucker sowie ein weiterer Schreibtisch, Regale für das Differenzierungsmaterial, mehrere Stellwände (zur Schaffung möglichst ruhiger Einzel-Arbeitsplätze) sowie weitere Tafeln (auch transportable).
  • Es soll grundsätzlich so viel Unterricht wie möglich in dem Klassenraum der KDGL stattfinden. In welchem Umfang die verschiedenen Fachräume genutzt werden, entscheidet das Klassenteam gemeinsam.

Personal

  • Die jeweiligen Klassen werden im Regelfall von einem Kernteam, bestehend aus einer Gymnasiallehrerin oder einem Gymnasiallehrer und einer Lehrerin für Sonderpädagogik gleichberechtigt geleitet. Damit eine verlässliche emotionale stabile Beziehung zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern aufgebaut werden kann, setzt sich das gesamte Klassenteam i.d.R. aus einer überschaubaren Menge an Lehrerinnen und Lehrern zusammen.
  • Das hohe Maß an zusätzlichem Engagement (dichter Informationsaustausch, Absprachen, Teamsitzungen, Erarbeitung zusätzlichen Materials, Fortbildungsmaßnahmen) wird auf Gymnasiallehrerinnen und -lehrer und Lehrerinnen für Sonderpädagogik gleichmäßig verteilt.
  • Stunden werden nach bestimmten Kriterien doppelt besetzt (Hauptfächer, zweite Fremdsprache, Chemie, individueller Förderbedarf, die Klassen 5 und 9 werden vorrangig doppelt besetzt). Stunden, die nicht mit einer Lehrerin für Sonderpädagogik im Team-Teaching besetzt werden können, werden durch die MPT-Kraft oder eine weitere Lehrerin oder einen weiteren Lehrer des Comenius-Gymnasiums unterstützt, die/der bereits Erfahrung im Gemeinsamen Lernen hat.
  • Je nach Zusammensetzung der KDGL arbeiten in der Klasse auch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter. Zum Einsatz der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter wurde ein schulinternes Konzept erarbeitet, in dem Aufgaben, Zuständigkeiten, Kriterien der Zusammenarbeit sowie ein Konfliktmanagement beschrieben sind.

Unterrichtsgestaltung

Unser Grundprinzip lautet: So viel gemeinsames Lernen wie möglich, so viel individuelle Förderung (ggf. auch in äußerer Differenzierung) wie nötig!

  • Der Unterricht der gesamten Klasse orientiert sich thematisch an den Lehrplänen des Gymnasiums. Die Lehrerinnen für Sonderpädagogik erstellen und dokumentieren in Rücksprache mit dem Klassenteam individuelle Förderpläne für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Darin verbinden sie die allgemeinen Unterrichtsinhalte der Klasse mit speziellen Zielen für die einzelnen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Diese individuellen Lernziele können sich sowohl auf fachliche Inhalte als auch auf Förderbereiche beziehen. Die Förderpläne berücksichtigen grundsätzlich die Richtlinien der jeweiligen Förderschwerpunkte. Der Unterricht wird vom Team-Teaching-Team nach Möglichkeit gemeinsam geplant
  • Für jedes Unterrichtsfach formulieren die Lehrerinnen und Lehrer, die im Team-Teaching eingesetzt sind, möglichst passgenau die zu erreichenden Kompetenzen bezogen auf das jeweilige Thema für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen oder Geistige Entwicklung („Fachziele“).
  • Um den verschiedenen Ausgangsniveaus bzw. Lernwegen gerecht zu werden und möglichst viel gemeinsamen Unterricht zu gewährleisten, werden insbesondere Unterrichtsformen und -methoden eingesetzt, die dies erleichtern. Dazu zählen u. a.
    • Vorhaben und projektorientierter Unterricht
    • Freiarbeit
    • Lernen an Stationen
    • Lerntheke
    • kooperative Lernformen
    • fächerübergreifender Unterricht
  • Um eine Trennung zwischen Regelschülerinnen und -schülern und Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu vermeiden, wird in dem Unterricht der KdGL viel Wert auf innere Differenzierungsmaßnahmen gelegt. Dies bedeutet u. A., dass die Inhalte für alle Schülerinnen und Schüler über verschiedene Lernwege, Lernkanäle und Aufgabenformate erreicht werden können.
  • Eine besondere Bedeutung kommt der Sitzordnung zu. Für das Ziel einer gelungenen Integration erscheint die Form der Gruppentische mit einer Mischung der unterschiedlichen Schülerinnen und Schüler besonders in der Klasse 5 und 6 sinnvoll.
  • Wir legen im Gemeinsamen Unterricht besonders großen Wert auf Zieltransparenz und eine zu entwickelnde Feedbackkultur, die z. B. durch den Einsatz von Kompetenzrastern erreicht werden kann.

Sprachregelung

Momentan verfahren wir uns am Comenius-Gymnasium mithilfe unseres Farb-Systems. Das heißt, dass vor Klassen Arbeitsanweisungen, wie „Die Schülerinnen und Schüler im blauen/ grünen/ gelben/ roten/ violetten Bereich arbeiten mit…“ gegeben werden und auch intern im Kollegium entsprechend über die Schülerinnen und Schüler kommuniziert wird. Das hat zum einen den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf nicht hervorgehoben werden – es werden immer alle farbigen Bereiche einer Klasse angesprochen – zum anderen erinnert es alle Kolleginnen und Kollegen daran, welchen Bildungsabschluss der entsprechende Schüler/ die entsprechende Schülerin anstrebt. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, da dies von Fach zu Fach variieren kann. Die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in einer Klasse des Gemeinsamen Lernens stellen schließlich selten eine homogene Gruppe dar, in der alle denselben Abschluss anstreben.

Leistungsbewertung

Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bedürfen selbstverständlich – wie die Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsbereichs auch – der Leistungs- bzw. Förderdiagnostik. Wichtig ist jedoch, dass hier eben nicht die dem Bildungsgang des Gymnasiums zugeordnete Kompetenzen eingefordert werden können, sondern die Kompetenzen des jeweiligen Förderschwerpunktes bezogen auf den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand.

  • Um der Individualität der einzelnen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, muss zu Beginn einer jeden Unterrichtseinheit für jede Schülerin und jeden Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarfs daher ein auf sie bzw. ihn zugeschnittenes Fachziel von der Fachlehrkraft – in Kooperation bzw. Absprache mit der zuständigen Sonderpädagogin – formuliert werden.
  • Der Fokus liegt bei der Leistungsüberprüfung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf immer bei der Diagnose der individuellen Leistungen, um den weiteren Kompetenzzuwachs konkreter und differenzierter planen zu können. Der Blick sollte stets zukunfts- und stärkenorientiert sein.
  • Schülerinnen und Schüler, die am Comenius-Gymnasium Datteln in den Klassen des gemeinsamen Lernens zieldifferent unterrichtet werden, erhalten halbjährlich Textzeugnisse, in denen ihre Lernfortschritte im Fließtext beschrieben werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent in den Bildungsgängen für die Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung unterrichtet werden, können am Comenius-Gymnasium nicht sitzenbleiben. Über einen pädagogisch angezeigten Klassenwechsel entscheidet die Klassenkonferenz.

Berufsvorbereitung

Alle notwendigen Berufsvorbereitenden Maßnahmen, wie Maßnahmen nach KAoA und KAoA-STAR, die Unterrichtsfächer Technik, Hauswirtschaft und Wirtschaft und Berufe (ab Klasse 7), Betriebs- und Langzeitpraktika, die Mitarbeit in einer Schülerfirma sowie eine Übergangsbegleitung werden den Schülerinnen und Schülern - orientiert an den strukturellen Voraussetzungen des Comenius-Gymnasiums und in Kooperation mit anderen Schulen (Realschule Datteln, Berufskolleg Ostvest, Berufskolleg Castrop-Rauxel) und der Agentur für Arbeit - angeboten.

Abschlüsse

  • Unser Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler, auch die mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf den für sie höchstmöglichen Schulabschluss erreichen.
  • Einige der zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schüler arbeiten zum Teil in einigen Fächern auf Hauptschulniveau. Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Hauptschule müssen gemäß §35 Absatz 3 (Bildungsgang der Klasse 10, der zu einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss führt) auf jeden Fall in allen Fächern mit Noten versehen werden. Zur Vorbereitung des Abschlusses und zur Aufnahme in den Bildungsgang werden somit ab Klasse 7, spätestens ab Klasse 9, den in Frage kommenden Schülerinnen und Schülern Noten gegeben. Dies setzt natürlich voraus, dass die Leistungen den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule entsprechen.

Legende zur Abbildung: 

Gym = Gymnasium bzw. gymnasialer Bildungsgang

HS = Hauptschule (mit ESA = Erster allgemeinbildender Schulabschluss bzw. EESA = Erweiterter Erster allgemeinbildender Schulabschluss) 

LE = Bildungsgang Lernen (mit Abschluss im Bildungsgang Lernen)

GG = Bildungsgang Geistige Entwicklung (mit Abschluss im Bildungsgang Geistige Entwicklung)

Abkürzungen der Förderschwerpunkte: KM = Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung, SE = Förderschwerpunkt Sehen, SQ = Förderschwerpunkt Sprache, GG = Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, HK = Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, ESE = Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, LE = Förderschwerpunkt Lernen   

Kooperationen

Es bestehen verschiedene Kooperationen mit den umliegenden Schulen. So wird beispielsweise der Technik-Unterricht in den Räumlichkeiten der Realschule abgehalten und auch die Ruder-AG wird gemeinsam angeboten. Des Weiteren wechseln viele Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf nach dem zehnten Schuljahr in enger Begleitung und Absprache vom Comenius-Gymnasium zum gegenüberliegenden Berufskolleg Ostvest oder zum Berufskolleg Castrop-Rauxel in eine Ausbildungssvorbereitungsklasse. Mit der Schule Oberwiese gibt es bereits seit Jahrzenten eine Kooperation in Bezug auf diverse Projektwochen, Schulfeste, Wendo-Kurse und Experimentier-Tage. Mit den ortsansässigen Grundschulen wird insofern kooperiert, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Unterricht von mindestens einem Mitglied ihres zukünftigen Klassenteams beobachtet werden, bevor sie die Grundschule verlassen und auf das Comenius-Gymnasium wechseln. Es kommt also zu sehr regelmäßigen Hospitationen und zu einem regen Informationsaustausch.

Elternarbeit

  • Der Zusammenarbeit mit den Eltern in den KdGL kommt ein mindestens ebenso hoher Stellenwert zu wie in den Parallelklassen. Die Eltern der bereits bestehenden KdGL bieten die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches für die Eltern der neuen KdGL an. In den vergangenen Jahren wurde hierzu ein Elternstammtisch gegründet.
  • Den Eltern der Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf werden zusätzlich besondere Sprechstunden und Beratungstermine durch die Lehrerinnen und Lehrer des Förderteams (anzufragen bei Frau Schäpers) angeboten.
  • Eltern in den KdGL werden aber nicht nur beraten oder bieten selbst Beratung an, sondern haben auch die Möglichkeit, bspw. durch die Mitarbeit in der Fachschaft GL ihre eigenen Ideen und Anregungen in den Schulalltag einzubringen.

Fortbildungskonzept

  • Alle Referendarinnen und Referendare sowie neu an der Schule eingesetzte Lehrkräfte werden zu Beginn ihrer Arbeitszeit durch eine etablierte Fortbildung mit dem Titel „GL for Beginners“ in die Grundsätze der Arbeit im Gemeinsamen Lernen eingeführt. Es werden grundlegende Informationen zu den verschiedenen Förderschwerpunkten, zu den Fach- und Förderzielen und zu der Arbeitsstruktur geboten. Ein Schwerpunkt der Fortbildung liegt bei der Differenzierung und Elementarisierung von Unterrichtsmaterial und der Kooperation im Team Teaching zweier Lehrkräfte.
  • Die am Comenius-Gymnasium eingesetzten Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit in ihr Arbeitsfeld eingewiesen (S. gesondertes Konzept) sowie regelmäßig zu einem Treffen eingeladen, welches das sonderpädagogisch geschulte Personal leitet. Hier werden Fragen und ggfs. Schwierigkeiten geklärt und insbesondere die Rollenklarheit der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter bestärkt.
  • Bei der Frage, inwiefern insgesamt für alle Kolleginnen und Kollegen ein Fortbildungsbedarf besteht, lassen wir uns beraten. So begleitete die Universität Köln für mehrere Jahre im Zuge der QIU-Studie (Qualität Inklusiven Unterrichts) unsere Schule. Angeratene Fortbildungen nehmen wir selbstverständlich wahr. So wurde beispielsweise im November 2018 eine Fortbildung zum Thema „Teamarbeit im Gemeinsamen Lernen“ durch das Kompetenzteam NRW (Kreis Recklinghausen) mit dem gesamten Kollegium durchgeführt. Aktuell besitzen ein gutes Duzend Lehrkräfte, die im Gemeinsamen Lernen eingesetzt sind, Lizenzen für die Fortbildungsplattform „fobizz“ und können sich dort über ein gesamtes Jahr individuell und zeitlich flexibel fortbilden.
  • Die Lehrkräfte des Comenius-Gymnasiums bilden sich jedoch nicht nur selbst und gegenseitig fort, sondern verstehen sich auch schulextern als fachliche Multiplikatoren. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit dem Berufskolleg Ostvest bietet das Comenius-Gymnasium dort beispielsweise einmal jährlich eine Fortbildung zu Thema „Differenzierung und Elementarisierung" an, an der alle interessierten Kolleginnen und Kollegen des Berufskollegs teilnehmen können.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.